25.7.2008 – Offensichtlich ist einem Großteil der Agenten nicht bekannt, dass die Haftung des Maklers bereits vor dem Abschluss beginnt, nämlich beim Aussuchen der Versicherung nach dem Gespräch mit dem Kunden!
Wenn ich als Agent bei meiner VU melde, dass ich übersehen habe, dass mein Kunde einen Hund hat, wird das meiner VU ziemlich egal sein, wenn sie keine Hundehaftpflicht im Programm hat. Und sogar wenn es eine Hundehaftpflicht gibt, schaut es schlecht für ihn aus. Der Kunde kann dann maximal bei einer "Klagemauer klagen". Und welche Kosten der Hund meinem Kunden verursachen kann, hat man erst kürzlich wieder gelesen (ein eigentlich "so gemütlicher" Berner Sennenhund beißt ein Kind in den Kopf).
Jürgen Oppelz
zum Leserbrief: „Auch der Agent haftet für seine Fehler”.
Manfred Taudes, Dipl. Versicherungstreuhänder - Beratung als Nebenpflicht. mehr ...
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