Maklerprüfung

9.5.2008 – Die Maklerprüfung als wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Maklerberufes kann sicher nicht zur Diskussion stehen. Dieser Meinung von FVO Riedlsperger kann ich nur vollinhaltlich zustimmen! Mit einem Moped-Führerschein darf man halt auch keinen Omnibus steuern.

Eine seriöse Erfüllung der Maklerpflichten ist sicher nur mit einer entsprechenden Ausbildung möglich, deren Absolvierung wiederum durch eine erfolgreiche Ablegung der Prüfung nachzuweisen ist. Es wurde schon oft genug darauf hingewiesen, dass der Makler bei weitem nicht nur Versicherungsvermittler ist.

Wer sich also die besonderen Fähigkeiten eines Maklers zutraut, der möge sich nicht vor der Ausbildung und Prüfung drücken.

Gerhard Veits

veits.gerhard@veits-wolf.at

zum Leserbrief: „Berufsbild exklusiv erhalten”.

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