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Neuwertklauseln ad absurdum geführt

18.8.2026 – Mit diesen restriktiven Auslegung des OGH werden alle Neuwertklauseln der Versicherer ad absurdum geführt.

Im Grundkern führt damit eine Neuwertversicherung im Umkehrschluss zu einer Bereicherung der Versicherung, da von dieser eine Prämie verrechnet wurde, für welche keine Leistung erbracht werden muss.

Ich dachte immer, in Österreich gibt es ein Bereicherungsverbot. Die Rechtsprechung scheint hier allerdings keinen Gleichheitsgrundsatz anzusetzen, und es werden jene, welche schon im Geld schwimmen, wieder einmal bevorzugt.

Roland Grumiller

r.grumiller@steinmayr.co

zum Artikel: „Nach Hochwasser größerer Neubau: Streit um Neuwertspanne”.

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