3.6.2008 – Das kann ja heiter werden! Offenlegungspflicht für Provisionen bei der Lebensversicherung – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Es ist nur die Rede von Provisionen! Sollte das tatsächlich so geplant sein, ist das nichts als eine riesige Augenauswischerei, die die angestellten bzw. abhängigen Vertriebswege optisch gegenüber dem Makler gut aussehen lässt.
Der Makler bekommt nur Provision und muss daraus alle Kosten abdecken, es gibt kein Kilometergeld, keine Diäten, kein Gehalt. Die Arbeit der Werbeabteilung und den gesamten Büroaufwand trägt in aller Regel der Dienstgeber, der Versicherer.
Der einzig richtige Weg wäre die Verwaltungskosten transparent anzugeben, da stecken nämlich alle die Bonifikationen, Superprovisionen und sonstige Nebenleistungen drinnen.
Ich kann mich noch gut erinnern das man jahrzehntelang den Rückversicherern 33,33 Prozent der Originalprämie als „Verwaltungskosten“ abgezogen hatte, wobei aber die Provisionen nur einen Bruchteil ausgemacht haben. Offenlegung nur als Ganzes!
Ing. Gerald H. Winterhalder
zum Artikel: „Generelle Offenlegung der Provisionen nicht in Sicht”.
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