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Tatsachen, die man nicht in Abrede stellen kann

8.3.2019 – Es ist faszinierend, dass Personen, deren Pensionen wirklich gesichert sind, sich nach wie vor darüber echauffieren dürfen, dass es andere Personen gibt, die das ansprechen und Lösungsansätze bzw. dringend notwendige Verbesserungen der Lösungsansätze geben – für Tatsachen, die man einfach nicht in Abrede stellen kann.

Fakten: Dass die Babyboomer-Generation in den Folgejahren vom Erwerbsleben in das Pensionsleben übertreten wird. Also von wo soll dann das Geld kommen, mit der „die Republik“ – nur zur Anmerkung: das sind wir – garantieren soll, dass auch in Zukunft die Pension den Lebensstandard sichert?

Dass die realistische Pension 60 Prozent des Erwerbseinkommens ausmacht (Quelle, SV) – wer wird auf 45 Beitragsjahre kommen?

Dass die durchschnittlich ausbezahlte Alterspension 1.266,72 Euro ausmacht (Quelle: PVA Bericht 2017). 

Dass das Erlöschen der Pensionszahlungen wegen Todesfall im überwiegenden Maße im Alter von über 85 erfolgt (Quelle. PVA Jahresbericht 2017).

Dass mehr als 650.000 Vollzeitbeschäftigte weniger als 1.700 Euro monatlich brutto erhalten und ohne den Sozialtransfer mehr als 44 Prozent der Bevölkerung unter der Armutsgefährdungsschwelle leben würden? (Quelle: Sozialschutz in Österreich, BMSG/Statistik Austria EU-SILC 2015 S 74).

Für Garantien muss es einen Garantiegeber geben. Und das sind wir. Nur wenn immer weniger Personen – mit höherem Einkommen – erwerbstätig sind, um das zu finanzieren, wo soll das Geld herkommen?

Jörg Ziegler

jz@bav-kanzlei.at

zum Artikel: „AKOÖ will Verfassungsgarantie für Pensionszuschuss”.

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