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Verletzung der Aufsichtspflicht?

4.9.2021 – Eine Frage stellt sich mir bei solchen Fällen immer wieder: Wie sieht es mit der Verletzung der Aufsichtspflicht aus. Entsteht dadurch nicht eine Haftung beim Aufsichtspflichtigen? Es wird ja auch gleichzeitig ein Schaden durch ein Kind beim Aufsichtspflichtigen als Eigenschaden abgelehnt.(z.B.: Enkelkind bei Großeltern, ohne dessen Eltern) Danke für Antworten dazu.

Walter Eisner

w.eisner@gmx.at

zum Artikel: „Kind zerkratzt Autos: Muss Privathaftpflichtversicherer zahlen?”.

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Michael Schlegl - Gesetzeslage bildet tägliche Praxis nicht immer sinnvoll ab. mehr ...

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