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Wahrscheinlich kein Einbruch

23.6.2020 – Zu den Bedingungen "Lit. b) durch Öffnungen, die nicht zum Eintritt bestimmt sind und ein erschwerendes Hindernis darstellen, einsteigt": 

Ein gekipptes Fenster ist sicherlich nicht für den Eintritt in ein Gebäude bestimmt, jedoch liegt auch kein erschwerendes Hindernis vor, sofern das Fenster leicht zugänglich ist. Ein Fenster ist im gekippten Modus mit ein wenig Geschick leicht und vor allem Geräuschlos zu öffnen.

Ein erschwerendes Hindernis kann die Lage des Fensters sein (schwer erreichbar beispielsweise im Stockwerk) oder ein mechanischer bzw. technischer Schutz, der eine Barriere darstellt.

Der OGH hat auch schon in der Vergangenheit über den Einstieg in eine Liegenschaft über die Umzäunung entschieden, da wurde ein hoher Maßstab verlangt, um die Überwindung als Einbruch zu werten.

Ich denke, dass der Begriff Einbruch in dem Fall nicht verwirklicht wurde, ob es lebensfremd ist, mag sein.

Oswald Szabo

office@vmszabo.at

zum Artikel: „ORF-Bürgeranwalt: War es Einbruch oder Diebstahl?”.

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