25.6.2008 – Ja man sollte immer wieder darauf hinweisen, dass der Agent (Mehrfachagent) die Interessen seiner Versicherungen vertritt (Lieferant; Verkäufer) und der Versicherungsmakler für die Interessen der Kunden zuständig ist. (Konsumentenschutz, Einkäufer, Vermittler .Ich frage mich: Warum wird auf diese Tatsache nicht klarer hingewiesen?
J.Novotny
zum Leserbrief: „Kompliment für Agenten”.
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