16.6.2008 – Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für Berufe, bei denen sie verpflichtend vorgeschrieben ist, ein äußerst wertvolles Gut. Ein Fehlen bedeutet ein Ende der Berufsberechtigung.
Umso wichtiger ist es, dass eine Verpflichtung zur Deckung seitens der Versicherer gegeben sein muss. So notwendig es ist, den Markt laufend auf entsprechende Angebote zu prüfen, besonders wichtig dabei ist aber, sehr sensibel und mit gleichen Vorgaben für die Marktteilnehmer dabei vorzugehen. Mit Lösungen, die sich die Rosinen aus dem Kuchen herauspicken können, ist niemandem gedient – auch den kurzsichtig Bevorteilten nicht.
Auch diesem hilft es nicht, wenn auf Grund eines Schadens der Vertrag gekündigt wird und kein Versicherer mehr verpflichtet werden kann, dieses Risiko einzudecken. Keiner von uns ist vor einem solchen Schadensereignis gefeit - wir sind daher aufgerufen, sehr, sehr sorgsam mit dem Vertrag, der in hervorragender Weise von unserem Fachverbandsobmann Gunther Riedlsperger verhandelt und vereinbart wurde, umzugehen.
Helmuth Pfeffer
zum Artikel: „Heftiger Konflikt in der Maklerschaft”.
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