4.6.2008 – Zum Unterschied von Maklern, die mit ihrem Umsatz alle betrieblichen Aufwendungen tragen und abdecken müssen, werden zahlreiche Leistungen an angestellte Mitarbeiter von Versicherern und Banken im allgemeinen Aufwand der Unternehmen verbucht: von Aus- und Weiterbildung bis Mittagessen, Reise-, Büro- und Energieaufwand wie Kommunikation und IT-Service, Sozialaufwand und Sonderzahlungen.
Die kolportierte Form der Offenlegung wäre ein Betrug am Kunden wegen unverantwortlicher krassester Wettbewerbsverzerrung. Ein Vollkostenausweis ist zudem lebensfremd, weil „Kostenwahrheit" in einem freien Markt blauäugig ist.
Mag. Walter Michael Fink
zum Artikel: „Knalleffekt bei Provisionen: Offenlegung oder Verbot!”.
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