10.6.2008 – Wer ist der Diener mehrerer Herren? Der Versicherungsmakler, der seine Kunden und seine Maklerpartner in der Versicherungswirtschaft bedient, oder der Versicherungsagent, der für eine oder mehrere deklarierte Gesellschaft(en) im Auftragsverhältnis steht und im Rahmen derer Möglichkeiten seine Kunden bedient?
Ich versteh den jahrelangen Zinnober nicht. Die Trennlinie ist klar.
Der Makler arbeitet im Auftragsverhältnis des Kunden und verkauft letztlich meist vor allem im Privatbereich die gleichen Produkte, die dem Agenten oder auch angestellten Vertreter zur Verfügung gestellt werden.
Der Agent verkauft die Produkte, die im Rahmen seines Vermittlungsauftrages zur Verfügung stehen und in den allermeisten Fällen genügt das dem Absicherungsbedürfnis seiner Kunden. Eine Erwerbseinschränkung durch gewerberechtliche Monopolisierung scheint in Zeiten von wirtschaftlicher Liberalisierung überholt. Der Markt entscheidet letztlich, wer zum Zug kommt, und dass ist bei weitem nicht vom Gewerbeschein abhängig.
ie Gesetzeslage ist längst klar. Die Haftungsfrage hinlänglich diskutiert, mit Expertisen und Urteilen untermauert. Ob der, um den es letztlich gehen sollte, nämlich der Kunde, haftungsrechtlich beim Makler oder Agenten besser gestellt ist, lasse ich dahingestellt Wozu also das Ganze ?
Helmut Emberger
zum Leserbrief: „Diener mehrerer Herren”.
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