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EU-Kommission präsentiert Zusatzrenten-Paket

21.11.2025 – Eine Reform war schon länger im Gespräch, nun liegt der Entwurf für eine überarbeitete Pepp-Verordnung vor. Sie würde unter anderem einen Entfall des viel kritisierten 1-Prozent-Kostendeckels im Basis-Pepp bringen. Auch eine Novelle in Bezug auf Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung ist nun auf dem Weg. Hinzu kommen drei Empfehlungen wie etwa jene zur allfälligen automatischen Einschreibung in betriebliche Altersvorsorgesysteme.

Maria Luís Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen sowie die Spar- und Investitionsunion, stellte in Brüssel das Maßnahmenpaket vor. Zum Vergrößern Bild anklicken (Bild: Europäische Union, 2025).

„Jeder sollte in der Lage sein, im Ruhestand einen guten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Aus diesem Grund haben wir einen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Zusatzrenten angenommen, um die staatlichen Renten zu ergänzen und nicht zu ersetzen.“

Mit diesen Worten begleitete Maria Luís Albuquerque, EU-Kommissarin für Finanzdienstleistungen sowie die Spar- und Investitionsunion, am Donnerstag die Vorstellung eines neuen Maßnahmenpakets. Es war vor einem Dreivierteljahr als Teil der „Spar- und Investitionsunion“ angekündigt worden (VersicherungsJournal 20.3.2025).

Die Vorschläge sind dazu gedacht, gleichzeitig die Altersvorsorge und den Wirtschaftsstandort EU zu fördern. Wie Albuquerque sagt, sollen die Maßnahmen den Europäern „bessere Instrumente an die Hand geben, um vertrauensvoll für das Alter zu planen, und gleichzeitig neue Finanzierungsquellen erschließen, um die EU-Wirtschaft anzukurbeln“.

Drei Empfehlungen

Das Paket enthält sowohl Gesetzgebungsvorschläge – über die nun das EU-Parlament und der EU-Ministerrat entscheiden müssen – als auch Empfehlungen an die Mitgliedstaaten. Die Empfehlungen umfassen drei Punkte, siehe Kasten.

Empfehlungen an die Mitgliedstaaten

Maßnahme

Ziel

Automatische Einschreibung

„Im Einklang mit den nationalen Gegebenheiten und unter uneingeschränkter Achtung der Rolle und Autonomie der Sozialpartner und der tarifvertraglichen Vorrechte“ sollen Arbeitnehmer automatisch in Zusatzrenten einbezogen werden. Davon soll sich aber jeder Einzelne abmelden können.

Renten-Tracking-Systeme

Die „Weiterentwicklung umfassender Rentenverfolgungssysteme“ soll bewirken, dass Bürger „einen klaren Überblick über ihre Rentenansprüche und prognostizierten Leistungen in allen Rentensystemen“ haben.

Dies soll das Vorsorgebewusstsein steigern und somit zur Hebung der Beteiligung an Zusatzrenten beitragen.

Renten-Dashboards

Entwicklung nationaler „Renten-Dashboards“: Diese sollen den politischen Entscheidungsträgern in den Mitgliedstaaten „einen besseren Überblick über die Abdeckung, Nachhaltigkeit und Angemessenheit ihres Mehr-Säulen-Altersversorgungssystems“ geben.

Die nationalen Dashboards würden letztlich in ein Renten-Dashboard auf EU-Ebene einfließen.

Ein neues Pepp

Für die Versicherungswirtschaft von besonderer Relevanz ist die „Renovierung“ des Paneuropäischen Privaten Pensionsprodukts (Pepp), das in der Versicherungsbranche bislang bekanntlich wenig Begeisterung hervorzurufen vermochte.

In den letzten Monaten waren bereits Vorschläge für eine Reform veröffentlicht worden (VersicherungsJournal 12.9.2024, 9.9.2025, 23.10.2025). Insofern klingt im nunmehrigen Kommissionsvorschlag auch manches vertraut.

Die Novelle soll jedenfalls „bestehende Anforderungen und Gestaltungsmerkmale beseitigen, die die Einführung des Pepp behindert haben“ und gleichzeitig „weiterhin ein hohes Verbraucherschutzniveau gewährleisten“. Unter anderem finden sich im Vorschlag folgende zentrale Merkmale eines „Pepp 2.0“:

  • Der 1-Prozent-Kostendeckel im „Basis-Pepp“ soll entfallen. Ein „wirksamer Value-for-Money-Ansatz“ – ein Fokus auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis also – soll das Basis-Pepp dennoch für Kunden „leistbar, leicht zugänglich und einfach“ machen.
  • Dem Basis-Pepp muss eine „Lebenszyklus-Investment-Strategie“ zugrunde liegen, die den Sparern Sicherheit bietet.
  • Arbeitgebern soll das Basis-Pepp auch als Vehikel für die Zwecke einer automatischen Einschreibung dienen können.
  • Neben dem Basis-Pepp können „maßgeschneiderte“ Pepp-Varianten angeboten werden, die zusätzliche Produktmerkmale und anspruchsvollere Investmentstrategien verfolgen. Auch für diese Pepps gilt der Value-for-Money-Rahmen. Solche Pepps sollen Sparern ein angemessenes Maß an Sicherheit bieten, wobei verschiedene Risikominderungstechniken eingesetzt werden können. Wie viele solcher Pepp-Varianten ein Unternehmen anbietet, bleibt diesem überlassen.
  • Anbieter können auch ausschließlich Pepp-Varianten abseits des Basis-Pepp offerieren, ein Basis-Pepp zu führen ist keine Voraussetzung. Dies, so die Kommission, würde einen „mehr maßgeschneiderten“ Zugang ermöglichen, wobei diesem Ansatz die Annahme zugrunde liegt, dass potenziell höhere Erträge einen „teureren“ Rentenvorschlag rechtfertigen.
  • Das Erfordernis, für mindestens zwei Mitgliedstaaten Unterkonten anzubieten, entfällt.
  • Die steuerliche Behandlung des Pepp soll mit jener nationaler Altersvorsorgeprodukte vergleichbar sein.

Änderungen für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung

Ein weiterer Gesetzesvorschlag, eine Richtlinien-Novelle, betrifft Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV).

Hier beabsichtigt die Kommission, „Aufsicht, Governance-Standards und Transparenz zu stärken“. Insbesondere der aufsichtliche Dialog soll „Umfang, Effizienz und Qualität“ der Systeme fördern.

Als Instrumente werden beispielsweise thematische Überprüfungen wichtiger Leistungsbereiche genannt wie etwa Anlageergebnisse, Kosteneffizienz oder Leistungskürzungen.

Viele Systeme seien „nach wie vor zu klein“, um ihre Investitionen zu diversifizieren und für die Sparer „optimale Ergebnisse“ zu erzielen. Die Reform soll deshalb auch „strukturellen Hindernissen“ wie Fragmentierung und ungleichen Aufsichtskapazitäten entgegenwirken.

Zum Herunterladen

Die Materialien zum Maßnahmenpaket (Vorschläge, Mitteilungen, Fragen und Antworten) sind auf der Website der EU-Kommission abrufbar.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Altersvorsorge · Nachhaltigkeit · Strategie · Tarifvertrag
 
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