28.10.2026 – Ab 1. November greift wieder die im Kraftfahrgesetz vorgeschriebene Winterreifenpflicht. Vielfach werde der Reifenwechsel bis zum ersten Frost oder Schneefall aufgeschoben, stellt die Uniqa fest und gibt zu bedenken, die Risiken der Übergangszeit würden oft unterschätzt. Falsche Bereifung kann aber Strafen nach sich ziehen und Folgen für die Versicherung haben. 2025 ereigneten sich auf winterlichen Fahrbahnen in Österreich rund 700 Unfälle.

Am 1. November beginnt wieder die Zeit der – bis 15. April geltenden – Winterreifenpflicht. Je nach Fahrzeugart gelten im Detail unterschiedliche Vorschriften, geregelt in § 102 KFG und der KFG-Durchführungsverordnung (Links am Ende des Artikels).
Bei der Uniqa werden die meisten Unfälle aufgrund ungeeigneter Bereifung bereits in der Zeit November und Anfang Dezember registriert, wie der Versicherer am Dienstag mitteilte.
„Viele Menschen verbinden Winterreifen automatisch mit Schnee und Eis. Tatsächlich beginnt die gefährliche Zeit auf den Straßen oft deutlich früher“, sagt Peter Humer, Uniqa-Vorstand im Ressort Kunde & Markt Österreich.
„Nebel, Nässe, rutschiges Laub und sinkende Temperaturen können die Fahrsicherheit bereits im Herbst stark beeinträchtigen“, so Humer weiter. „Wer mit dem Reifenwechsel wartet, bis der erste Schnee fällt, ist oft zu spät dran.“
Wer rechtzeitig auf Winterreifen wechsle, erhöhe die Sicherheit für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
2025 gab es nach Angaben der Statistik Austria insgesamt 37.825 Unfälle im Straßenverkehr. 47.041 Personen wurden dabei verletzt, 403 kamen ums Leben.
Davon ereigneten sich 694 Unfälle auf Eis-, Schnee- oder Schneematsch-Farbahnen. Dabei wurden 911 Personen verletzt, sechs getötet. Unfälle bei sonstigen Straßenverhältnissen während der Wintermonate sind in diesen Zahlen nicht erfasst.
Wer gegen die Winterreifenpflicht verstößt, müsse nicht nur mit Verwaltungsstrafen von bis zu 10.000 Euro rechnen, sondern auch mit Folgen für die Versicherung, warnt die Uniqa.
Insbesondere in der Kaskoversicherung könne geprüft werden, ob fehlende oder ungeeignete Reifen zum Unfall beigetragen haben. Ob dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat, hänge stets vom konkreten Einzelfall ab.
„In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind berechtigte Schadenersatzansprüche geschädigter Dritter grundsätzlich gedeckt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Versicherung allerdings Regress beim Versicherungsnehmer oder anderen verantwortlichen Personen nehmen“, merkt die Uniqa an.
Der VCÖ wiederum macht darauf aufmerksam, dass in der dunklen Jahreszeit die Anzahl der Schutzwegunfälle stark zunehme. Der Mobilitätsclub verweist dabei ebenfalls auf Daten der Statistik Austria zum Jahr 2025.
Im November gab es demnach die meisten Schutzwegunfälle, österreichweit 136. Davon geschahen 65 bei Dunkelheit, 16 bei Dämmerung. Danach folgten der Dezember (119 Unfälle, davon 70 bei Dunkelheit, 11 bei Dämmerung) und der Jänner (101 Unfälle, davon 54 bei Dunkelheit, 9 bei Dämmerung). Bei diesen Unfällen seien vier Fußgänger ums Leben gekommen, 359 verletzt worden.
Zum Vergleich: Die wenigsten Schutzwegunfälle wurden im Juli registriert; von den 53 Unfällen ereigneten sich vier Fünftel (43) bei Tageslicht, jeweils 5 bei Dunkelheit oder Dämmerung.
Der Verein fordert aufgrund dieser Zahlen mehr Verkehrsberuhigung und Tempo 30 statt 50 im Ortsgebiet, außerdem bessere Sicht auf Schutzwege und ihr Umfeld mittels Beleuchtung und mittels Ausweitung des bestehenden Halte- und Parkverbots vor Schutzwegen.
Auf ein weiteres erhöhtes saisonales Unfallrisiko hat vor wenigen Tagen das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hingewiesen, nämlich Wildunfälle (VJ 23.10.2026).
In der Saison 2025/26 wurden in Österreich laut KFV 65.036 Wildtiere als im Straßenverkehr getötet gemeldet, wobei mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen sei. 47 Prozent der Wildunfälle ereignen sich den Angaben zufolge bei Dunkelheit, 10 Prozent bei Dämmerung.
322 Personen seien 2025 bei Wildunfällen verletzt worden, so das KFV unter Berufung auf die Statistik Austria.
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