28.10.2025 – ÖGK-Verwaltungsratsvorsitzender Andreas Huss sprach auf Ö1 von zunehmenden Patientenbeschwerden über die Höhe von Wahlarzthonoraren. Er fordert deshalb eine Obergrenze. Aus der Ärztekammer folgte postwendend Ablehnung, zusammen mit dem Vorschlag, lieber die Kassentarife „anzupassen“, statt private Leistungen zu deckeln. Die SVS sprach sich für „Kosten- und Leistungstransparenz statt Honorarvorschriften“ aus.

Österreichs Krankenversicherer haben 2024 nach Angaben des Versicherungsverbandes (VVO) 2,01 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen ausgezahlt (VersicherungsJournal 15.7.2025).
Der Löwenanteil entfiel mit 1,15 Milliarden Euro oder 57,6 Prozent auf Krankenhauskostenersatz (Hauskosten und Honorare). Zweitgrößte Position waren mit 304,6 Millionen Euro (15,2 Prozent) Arztleistungen im niedergelassenen Bereich.
Andreas Huss, Vorsitzender des Verwaltungsrates der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), sprach am Montag im Ö1-Morgenjournal davon, Patienten beschwerten sich zunehmend über die Höhe von Wahlarzthonoraren.
Den Beschwerden zufolge müssten die Patienten Wahlärzten „Unsummen“ zahlen, bekämen aber nur einen Teil von der Kasse zurück. Dabei würden Beträge erreicht, die „wirklich unzumutbar“ seien, mitunter das 10- bis 15-Fache des Kassentarifs.
Es sei „ok“, dass ein Wahlarzt mehr verlangen kann als den Kassentarif, aber „das kann nicht in den Himmel wachsen“. Deshalb will Huss eine Begrenzung des Wahlarzthonorars „in die politische Diskussion einbringen“. In Relation zum Kassentarif brachte er den Faktor 2,5 ins Spiel.
Edgar Wutscher, Bundesobmann der Bundeskurie niedergelassene Ärzte, wollte diese Darstellung nicht gelten lassen und erteilte einer Deckelung eine Absage. Der Arzt habe das Recht, eine Rechnung in einer Höhe zu stellen, die für ihn passt. Wenn sie tatsächlich zu hoch sei, könne man das, so Wutscher laut Ö1, „bei der Ärztekammer einklagen“.
Für die Ärztekammer Wien stellt sich die Forderung nach einer Honorardeckelung als „Gefährdung der medizinischen Versorgung“ und als „massiver Angriff auf den freien Beruf“ dar, wie sie in einer Aussendung mitteilte.
Wahlärzte trügen „wesentlich zur Entlastung der Sozialversicherung und der öffentlichen Spitäler“ bei, sagt ÄK-Wien-Präsident Johannes Steinhart. „Willkürlich populistische Stehsätze werden in den Raum gestellt, ohne an die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem zu denken.“
Eine Deckelung würde dazu führen, dass viele ihre Ordinationen nicht mehr kostendeckend und auf dem bisherigen Betreuungsniveau weiterführen können, so die Kammer.
„Anstatt private Leistungen zu deckeln, sollten endlich die Kassentarife angepasst werden, um das öffentliche Gesundheitssystem zu stärken und attraktiver zu machen“, sagt Naghme Kamaleyan-Schmied, Vizepräsidentin und Kurienobfrau der niedergelassenen Ärzte der ÄK Wien. Ansonsten werde niemand mehr im Kassensystem Fuß fassen wollen.
Aus der Sozialversicherung der Selbstständigen (SVS) kam Schützenhilfe für die Ärzte. „Honorarvorschriften für Wahlärzte werden die Kooperation und das Angebot nicht verbessern“, sagt SVS-Obmann Peter Lehner in einer Aussendung.
Sozialversicherungen und Ärzteschaft seien „Systempartner im österreichischen Gesundheitssystem“ und müssten „gemeinsam an der bestmöglichen Versorgung arbeiten“, fügt Lehner hinzu und plädiert für „Transparenz der Kosten für die einzelnen Leistungen“.
„Kosten- und Leistungstransparenz bei Wahlärzten würde bei den Versicherten bereits vor bzw. beim Arztbesuch Klarheit schaffen“, so Lehner. „Sie würden vorab die Kosten kennen, können die Rückerstattung der Sozialversicherungen berücksichtigen und haben damit mehr Kostenwahrheit.“
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