4.11.2026
Vor rund zwei Wochen hat die Bundesregierung ihre Einigung zum „Zukunftsdepot“ verkündet (VJ 19.10.2026). Es soll dazu dienen, den langfristigen Vermögensaufbau für Kinder bzw. Jugendliche und den „Zugang junger Menschen zum Kapitalmarkt“ zu fördern.
Vor kurzem ist nun der vorgeschlagene Text für das Gesetz veröffentlicht worden. Mit ihm sollen das Einkommensteuergesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz geändert und ein „Gesetz über die Zahlung eines staatlichen Startguthabens“ erlassen werden.
Damit läuft nun auch die Begutachtungsfrist – bis 9. November 2026 –, innerhalb derer Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden können; Details dazu sind im Begleitschreiben des Finanzministeriums zum Entwurf zu finden.
Dieses Schreiben ist ebenso wie die Regierungsvorlage, die Erläuterungen und die Textgegenüberstellung von geltenden und vorgeschlagenen Gesetzesfassungen im Rechtsinformationssystem des Bundes abrufbar.




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