14.10.2026
Der auf Gewerbe- und Industriekunden spezialisierte Cyberversicherungsanbieter Stoïk hat das Bedingungswerk seiner „Cyber Serenity Police“ aktualisiert.
Vier Bausteine – Cyberdiebstahl, Haftung für Geldüberweisungen, Vertragsstrafen und Verderbsklausel – waren bisher optional wählbar. Im neuen Bedingungswerk gehören sie laut der Mitteilung nun automatisch zur Standarddeckung. Die Risikofrage zur Haftung für Geldüberweisungen entfällt. Optional wählbar bleiben nur noch Cyberbetrug und der neue Baustein für Sachsubstanzschäden.
Sachschäden seien bislang grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gewesen, der neue optionale Baustein schaffe dafür nun eine Ausnahme: „Wird Hardware oder eine andere bewegliche Sache durch eine Netzwerksicherheitsverletzung unmittelbar zerstört oder beschädigt, übernimmt Stoïk die Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten zum Zeitwert“, erklärt das Unternehmen.
Zudem verdopple sich die Haftzeit bei Betriebsunterbrechungen standardmäßig von 180 auf 365 Tage. Neu abgedeckt seien außerdem Ertragsausfälle nach Reputationsschäden infolge einer versicherten Betriebsunterbrechung sowie Steuermehraufwendungen aus Entschädigungsleistungen. Bei Datenschutzverletzungen greife der Schutz künftig auch für physische Dokumente.






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