VKI zu Kosten: Einigung mit Lebensversicherern in Aussicht

5.11.2025 – Im Mai 2023 startete der VKI eine Sammelaktion zu Lebensversicherungen. Der Vorwurf: Bei älteren Verträgen seien die Kunden nicht ausreichend über die Kostenbelastung informiert worden. Aktuell werden laut VKI aber „aussichtsreiche Gespräche“ für eine mögliche außergerichtliche Lösung geführt.

Tischrechner (Bild: Frank van Hulst/Unsplash)
Bild: Frank van Hulst/Unsplash

Vor zweieinhalb Jahren, im Mai 2023, hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) eine Sammelaktion gestartet (VersicherungsJournal 12.5.2023).

Gegenstand dieser Aktion: Klauseln im Zusammenhang mit Kostenabzügen – Abschlusskosten, Verwaltungskosten, Stornoabschläge – bei bestimmten Lebensversicherungen.

Liste umfasst mehr als 20 Anbieter

Der VKI ortete hier Intransparenz und folglich Unzulässigkeit. Betroffen seien Konsumenten, die bei diesen Unternehmen im Zeitraum vom 1. Jänner 1997 bis 31. Dezember 2006 eine klassische oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen haben.

Zunächst ging es um einige wenige Versicherungsunternehmen, mittlerweile ist die Liste der Anbieter, auf die sich die Sammelaktion bezieht, auf über zwanzig angewachsen (VersicherungsJournal 15.11.2023).

VKI: „Einigung in Aussicht“

Die Sammelaktion läuft noch bis 31. Dezember dieses Jahres, wie der VKI am Dienstag wissen ließ – wobei klassische und fondsgebundene Lebensversicherungsverträge erfasst werden, die von 1. Jänner 1995 bis 31. Dezember 2006 abgeschlossen wurden.

Zugleich hieß es in der Aussendung aber auch: Der VKI und die Versicherungswirtschaft „befinden sich derzeit in aussichtsreichen Gesprächen für eine außergerichtliche Lösung der Kostenthematik“ für die Teilnehmer der Sammelaktion.

Sollte es im Rahmen der Gespräche „wider Erwarten“ aber zu keiner Einigung kommen, werde der VKI eine gerichtliche Durchsetzung prüfen. Der Verein spricht davon, dass ein allfälliger Rückforderungsbetrag mehrere tausend Euro betragen könne.

Kostentransparenz für VKI in vielen Fällen unzureichend

Die Verrechnung von Kosten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsverträgen bedürfe einer Vereinbarung, die die Kostenbelastung für Kunden „ausreichend klar und transparent“ darstellen müsse, bekräftigte der VKI.

Nach Ansicht der Konsumentenschützer ist dies bei vielen vor dem 1. Jänner 2007 geschlossenen Verträgen nur „unzureichend erfolgt“.

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Fondspolicen · Lebensversicherung
 
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