15.6.2026 – Man dürfe von der Cyberversicherung nicht zu viel erwarten, und auch ein D&O-Fall könne rasch zum Fall für die Vertrauensschadenversicherung werden, so der Sukkus der Experten. Welche Vorteile sich für den Versicherungsnehmer ergeben und welche Lücken geschlossen werden können, war Thema von zwei Vorträgen.

Bereits zum dritten Mal veranstaltete Finlex, eine auf Gewerbe- und Industriekunden spezialisierte digitale Versicherungsplattform, in der Vorwoche in Wien den „Financial Lines Summit“.
Über „Die Vertrauensschadenversicherung als wichtige Ergänzung zu Cyber und D&O“ sprachen Georg Aichinger, Geschäftsführer des Spezialmaklers Koban Soldora GmbH, und Andrea Kotter, Chief Broking Officer bei Finlex.
Man dürfe von der Cyberversicherung nicht alles erwarten und sie könne die Vertrauensschadenversicherung (VSV) nicht ersetzen, so Peter Loisel, Country Head Austria von Finlex. Aber auch aus einem D&O-Fall könne schnell ein Fall für die VSV werden, ergänzte Aichinger.
Allerdings ist die VSV ein Nischenprodukt: Es gebe keine gesetzliche Regelung, keine Standard-Versicherungsbedingungen, wenig Rechtsprechung und Literatur und kaum Anbieter auf dem österreichischen Markt, so Aichinger.
Kern der Deckung seien Eigenschäden; wichtige Bausteine seien darüber hinaus die Deckung von „Fremdschäden“, wenn durch die absichtliche Schädigung eines anderen dem Versicherungsnehmer Schadenersatzverpflichtungen entstehen, weiters Geheimnisverrat, Spionage und Hackerschäden.
Schließlich soll die VSV auch Kosten der Schadenermittlung und Rechtsverfolgung sowie der Minderung des Reputationsschadens decken; keinen Versicherungsschutz gebe es aber für bereits eingetretene Reputationsschäden.
Wichtig sei insbesondere, dass die VSV die Nichtrealisierbarkeit des Schadenersatzanspruchs gegen den Täter absichert. Oft bleibe nämlich der Schaden trotz zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Täter beim Unternehmen, weil der Täter finanziell nicht zum Schadenersatz in der Lage sei.
Zu den größten Vorteilen der VSV zählt Aichinger weiters, dass es ausreiche, den Vermögensverlust nachzuweisen. Es stelle sich nicht die Frage nach der Schuld des Geschäftsführers und es gebe damit auch keinen Konflikt, Haftungsfragen kämen nicht auf und es entstehe kein Schaden in der Bilanz.
VSV-Polizzen ließen sich zwar nicht leicht verkaufen. Es gebe aber „schlagkräftige Argumente“ für sie; insbesondere gelte es, mit Missverständnissen auszuräumen, dass Schadenfälle durch die D&O-Versicherung gedeckt wären.
Wichtigste Abgrenzungen seien, dass es sich bei der VSV um eine Eigenschadenversicherung, bei der D&O-Versicherung aber um eine Drittschaden-/Haftpflichtversicherung handle. Begünstigte sei in der VSV das Unternehmen, bei D&O die Organe bzw. leitenden Angestellten.
Weitere Unterschiede seien, dass die VSV eine mit purer Absicht erfolgte Schadenzufügung decke, D&O nur eine fahrlässig erfolgte Schadenzufügung: Während eine Vorsatzhandlung in der VSV deckungsbegründend sei, sei sie in der D&O-Versicherung deckungsausschließend.

Im Kontext mit der Cyberversicherung gebe es immer mehr Nachfrage nach der VSV, betonte Kotter. Die beiden seien keine Konkurrenten, für eine Absicherung seien beide nötig. Insbesondere sei zu beachten, dass es in den Cyberbedingungen große Unterschiede in der Qualität der Deckungen gebe.
Zu unterscheiden sei in der Cyberkriminalität zwischen Cyber-Diebstählen, Cyber-Betrug und Social-Engineering-Betrug. „Häufig“ gedeckt sei von Cyberversicherungen der Cyber-Diebstahl, bei dem es um einen technischen Angriff geht und Vermögen ohne aktives Zutun des Versicherten abfließt.
Nur teilweise gedeckt sei Cyber-Betrug, also ein technischer Angriff (Hacker-Angriff, E-Mail-Kompromittierung), aufgrund dessen der Versicherte handelt. Als typische Beispiele dafür nannte sie CEO-Fraud und manipulierte Lieferantenrechnungen.
Bei Social Engineering werde das gewohnte Umfeld der Cyberversicherung verlassen, so Kotter. Dabei erfolge eine Täuschung des Versicherten ohne IT-Kompromittierung, weshalb es sich nicht um einen regulären Cyber-Deckungsauslöser handle.
Beispiele dafür sind ein Fake-Lieferantenwechsel per E-Mail oder eine falsche Anlageberatung per Telefon. Nur rund die Hälfte der Cyber-Bedingungen auf dem Markt decke Betrug durch Social Engineering, darüber hinaus seien die Deckungen meist eingeschränkt.
Cyberversicherer würden aber bereits den Bedarf nach dieser Deckung erkennen, manche böten Kombiprodukte mit der VSV an, erläuterte Kotter. Zu den Vorteilen zähle, dass es sich um zwei Deckungsmodule mit eigenen Versicherungssummen handle und die Prämien günstiger seien.
Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.
Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu! Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.at.
Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.at.
Der VersicherungsJournal Newsletter informiert Sie von montags - freitags über alle wichtigen Themen der Branche.
Ihre Vorteile



