Der Verwaltungsgerichtshof wurde mit der Frage konfrontiert, ob ein E-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit von 70 km/h als Kraftfahrzeug zu qualifizieren sei und ob dieser auch in durch Suchtgift beeinträchtigtem Zustand in Betrieb genommen werden darf. (Bild: Alexander Schimmeck bei Unsplash))
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