Eine Pharmareferentin ist zwar gesundheitlich eingeschränkt, kann aber ihre bisherige Tätigkeit weiter ausüben. Ob ihr Antrag auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension zu Recht abgelehnt wurde, musste der Oberste Gerichtshof entscheiden. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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