Ein Unternehmen wollte seine (Pflicht-)Haftpflichtversicherung ändern, vor allem ging es um eine niedrigere Prämienzahlung. Weil damit die Versicherungssumme unter die gesetzlichen Vorschriften sank, klagte es den Versicherer auf Haftungsübernahme. Der OGH musste entscheiden, ob die Forderung berechtigt ist.
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