Ein Liefervertrag über Züge verzögerte sich, da die Auftragnehmerin die Zulassung nicht rechtzeitig erwirken konnte. Um die Zeit zu überbrücken, mietete die Auftraggeberin die Fahrzeuge. Nach einem Unfall stellte sich die Frage, ob die Haftpflichtversicherung, die Gemietetes inkludierte, zur Zahlung verpflichtet ist.
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