Ein auf die Fahrbahn springendes Reh wurde zum Auslöser für einen Versicherungsstreit: Das Auto touchierte beim Ausweichen die Leitplanke, nach einem unmittelbar folgenden Wendemanöver kollidierte das Fahrzeug abermals. Eine Meldung bei der Polizei machte die Lenkerin nicht. Der Kaskoversicherer warf der Lenkerin Obliegenheitsverletzung und grobe Fahrlässigkeit vor. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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