Ein Lift hielt etwas zu hoch über dem Biden, die Türen öffneten sich, eine Kundin stolperte über die so entstandene Stufe und verletzte sich. Sie klagte den Betreiber des Einkaufszentrums. Ob sich aus der Schutzwirkung des Vertrags zwischen ihm und den Geschäftsinhabern eine Haftung ableiten lässt, musste der OGH entscheiden.
mehr ...