Beim Einsteigen in einen Zug rutschte die Klägerin ab und fiel in den Spalt zwischen Bahnsteig und Trittbrett; dabei verletzte sie sich. Sie forderte Schadenersatz von der ÖBB, weil der Spalt zu breit gewesen sei. Die Vorinstanzen waren allerdings der Ansicht, dass die Verkehrssicherungspflichten eingehalten wurden.
mehr ...