Nach einem Unfall hatte das Berufungsgericht das Fehlverhalten des Klägers als vernachlässigbar bezeichnet, weil der beklagten Autofahrerin mehrere Verstöße vorzuwerfen seien. Diese waren aber weder behauptet noch festgestellt worden. Der Fall landete beim Obersten Gerichtshof. (Bild: Tingey Injury Law Firm)
mehr ...