Als die Klägerin spät nachts ihren Lebensgefährten von seiner Weihnachtsfeier abholen wollte, kollidierte ihr Pkw mit der Leitschiene. Sie verständigte die Polizei nicht, Alkoholisierung kann auch nicht ausgeschlossen werden. Bekommt sie trotzdem eine Leistung aus der Vollkaskoversicherung?
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