Ein Fahrzeugbesitzer hatte seinem Rechtsschutzversicherer nicht gemeldet, dass er ein zweites Auto auf Wechselkennzeichen dazugemeldet hat. Als das ursprünglich versicherte Fahrzeug bei einem Unfall beschädigt wurde, lehnte der Versicherer eine Deckung ab. Zu Recht? (Bild: Tingey Injury Law Firm)
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