Eine Frau war irrtümlich in einen leeren Zug eingestiegen. Ihr Notsignal ignorierte der Zugsführer, nach der von ihr eingeleiteten Notbremsung beschleunigte er den Zug wieder. Sie sprang ab und verletzte sich schwer. Der OGH musste entscheiden, ob die ÖBB für den Unfall haftet.
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